Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(in der Folge kurz AGB)
Günther GmbH Gewerbestraße 22
3304 St. Georgen am Ybbsfelde
I. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, gelten für alle Verträge, die wir als Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder Webformular mit Verbrauchern (im Folgenden kurz „Kunden“ genannt) schließen.
Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, anderslautenden und entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiemit ausdrücklich widersprochen und besitzen diese keine Gültigkeit.
Die Günther GmbH schließt Verträge ausdrücklich nur zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, der Günther GmbH ab und besteht kein Konsens, von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, der Günther GmbH abweichende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen.
Der Kunde erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, der Günther GmbH auch dadurch, dass er die Leistungen sowie Anbote der Günther GmbH zulässt und diese annimmt.
Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern der Günther GmbH erlangen nur Rechtswirksamkeit, wenn sie von der Geschäftsführung in schriftlicher Form genehmigt werden. Die Mitarbeiter der Günther GmbH sind ansonsten nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form für die Günther GmbH zu treffen.
Die Günther GmbH liefert die Ware in handelsüblicher Beschaffenheit, der Inhalt der von der Günther GmbH zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und –angaben wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen und –angaben keine Garantiezusage dar, soferne Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
II. Angebote, Kostenvoranschläge
Angebote seitens der Günther GmbH erfolgen stets freibleibend, Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich.
Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Werden an die Günther GmbH Angebote bzw. Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende hieran eine angemessene, jedenfalls aber 2-wöchige Frist, berechnet ab Zugang des Angebotes gebunden.
Jeder Auftrag bedarf an sich zum Vertragsabschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt jedoch jedenfalls den Vertragsabschluss.
III. Preise
Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, werden die zur Zeit der Durchführung des Auftrages jeweils gültigen Preise berechnet, wobei Preisänderungen stets vorbehalten sind.
Alle Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet (Bruttopreise).
Soweit die Berechnung des Preises auf der Grundlage des Gewichtes oder einer sonstigen Größe erfolgt, gilt die vor Lieferabgang in den Lieferpapieren der Günther GmbH festgestellte Einheit als maßgeblich.
Transportkosten sind im Preis nicht enthalten, es gelten die jeweils angemessenen Versandspesen. Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, versendet die Günther GmbH die Ware auf Gefahr des Käufers, wobei Versandart, Versandweg und Frachtführer von der Günther Handels GmbH bestimmt werden. Der Kunde hat jedoch bei Bestellung die Möglichkeit, kostenpflichtig eine Versicherung hinsichtlich des Versandes abzuschließen und dadurch das Transportrisiko zu versichern. Der Umfang der Versicherung und die Versicherungsbedingungen sind auf der Website der Günther GmbH näher erläutert.
Die Günther GmbH ist zudem berechtigt, die anfallenden Verpackungskosten sowie Bearbeitungsspesen zusätzlich angemessen in Rechnung zu stellen, wobei die jeweiligen Verrechnungssätze auf der Website der Günther GmbH anzuführen sind.
Sollten sich die Lohnkosten bzw. Produktionskosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse sowie aufgrund produktionstechnisch bedingter Mehrkosten verändern oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Günther GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellung der Waren von der Günther GmbH diese sofort bei Bestellung zu bezahlen. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: PayPal, Vorauskasse oder Nachnamesendung. Andere Zahlungsarten werden von der Günther GmbH nicht akzeptiert. Die bestellte Ware wird erst bei Einlangen der Zahlung von der Günther GmbH bearbeitet und versendet.
Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege an die uns bekannt gegebene Email-Adresse.
Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Einlangens bzw. der Verfügbarkeit bei der Günther GmbH.
Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hiefür eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform geschlossen.
Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Günther GmbH zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt.
Die Geltendmachung etwaiger Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, ist ausgeschlossen, entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.
Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls Terminsverlust bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo ohne Nachfristsetzung und ohne weitere Androhung des Terminsverlustes sofort zur Zahlung fällig wird.
Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Bedingung für die weitere Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch die Günther GmbH dar, bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die Günther GmbH berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertag zurückzutreten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten samt einem allfälligen Gewinnentgang sowie samt aller Vorlaufs-, Bereithaltungs- und Planungskosten hat der Kunde zu tragen.
Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde zudem verpflichtet, der Günther GmbH auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen, wie insbesondere Mahnspesen, Kosten einschreitender Inkassobüros sowie, tarifmäßige Kosten eingeschalteter Rechtsanwälte der Günther GmbH.
Im Übrigen gilt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden eine Rechnung als sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die Bestimmungen des Zinsrechtsänderungsgesetzes, wonach die Günther GmbH berechtigt ist, Zinsen in Höhe von 4 % Prozent zu begehren, bei Unternehmer zumindest 2% über dem jeweiligen Basisumsatz der österreichischen Nationalbank. Die Günther GmbH ist jedoch auch berechtigt, die der Günther GmbH tatsächlich entstandenen und über die laut Zinsrechtsänderungsgesetz geltenden Zinssätze hinausgehenden Zinsen gegen gesonderten Nachweis zu begehren.
V. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kapital, Zinsen, Spesen und Kosten) Eigentum der Günther GmbH.
Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrag – hinsichtlich der gesamten Lieferung und Leistung geltend gemacht werden.
Bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung oder sonstiger Weiterverarbeitung tritt der Kunde den – auch aliquoten – Kaufpreis sicherungshalber an die Günther GmbH ab, bei Weitergabe gegen Bezahlung übereignet der Kunde der Günther GmbH den vom zukünftigen Käufer zu empfangenden Preis im Wege des Besitzkonstituts.
Der Kunde hat der Günther GmbH jede von dritter Seite erfolgte oder drohende Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung oder Leistung sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und haftet für alle Unkosten, welche die Günther GmbH zur Abwendung einer solchen Pfändung aufwenden muss.
Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von der Günther GmbH getätigten Lieferungen und Leistungen mit anderen Sachen erwirbt die Günther GmbH Miteigentum an der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsleistung der Günther GmbH zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.
Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Lieferung oder Leistung der Günther GmbH durch den Kunden – sei es auch in verarbeiteter Form – tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Günther GmbH an die Günther GmbH sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens der Günther GmbH angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen.
Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung durch den Kunden ist unzulässig.
Wird die Ware von der Günther GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn dies von der Günther GmbH ausdrücklich erklärt wird.
VI. Gewährleistung
Die Günther GmbH leistet Gewähr für Mängel, welche bei der Übergabe vorhanden sind, dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge, welche der Günther GmbH spätestens innerhalb von 14 Tagen ab erfolgter Übergabe in schriftlicher Form zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt.
Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der gesetzlichen Frist.
Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung begründen keinen Mangel, aus welchem Rechte abgeleitet werden können.
Für den Fall des Vorliegens von Mängeln kann der Kunde nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, die Verbesserung oder der Austausch der Sache ist von der Günther GmbH in angemessener Frist zu erbringen.
Der Kunde kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, wegen des Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen.
Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich jedoch nicht auf Mängel, die erst nach der Übergabe entstanden sind, auch tritt die Mängelvermutung nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass er nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden war.
Die Günther GmbH trägt weiters keine Gewähr für Mängel und Schäden, welche beim Vertragspartner insbesondere durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs oder ungewöhnliche Ereignisse entstanden sind.
Bei allfälligen Mängeln gelten jedenfalls die gewährleistungsrechtlichen Vereinbarungen, wonach der Kunde zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen kann, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die Günther GmbH , verglichen mit anderen Abhilfen, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Die Günther GmbH übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb des Web-Shops. Die Günther GmbH behält sich auch eine Einstellung des Betriebes jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse.
VII. Produkthaftung
Produkthaftungsmäßig gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist die Günther GmbH verpflichtet, nach dem Produkthaftungsgesetz dem Kunden den Hersteller, Importeur oder denjenigen zu nennen, der der Günther GmbH das Produkt geliefert hat, wird die dazu angemessene Frist einvernehmlich mit mindestens acht Wochen bestimmt.
VIII. Mängel in der Leistungserbringung
Bei unvollständigen Lieferungen, Fehllieferungen, oder im Fall einer sonstigen Pflichtverletzung (Nebenpflicht), welche die Günther GmbH zu vertreten hat, ist der Günther GmbH eine angemessene, mindestens 3-wöchige Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung zu gewähren.
Mehr- oder Minderlieferungen bzw. Mehr- oder Mindergewichte in handelsüblichen Toleranzen sind unerheblich und stellen keinen Mangel dar, welcher zur Beanstandung berechtigt.
IX. Haftung und Schadenersatz
Die Günther GmbH haftet nur für jene Schäden, dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kausal beruhen, eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt als ausgeschlossen. Jeglicher Schadenersatz gilt zudem betragsmäßig eingeschränkt, wobei die höchstmögliche Schadenersatzsumme jedenfalls mit dem fünffachen Rechnungswert beschränkt ist.
Eine Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt als ausgeschlossen.
Wegen eines Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen.
Der Kunde kann jedoch den ziffernmäßig beschränkten Geldersatz verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für die Günther GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dasselbe gilt, wenn die Günther GmbH die Verbesserung oder den Austausch ernstlich verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt. Die gesetzliche Frist für Schadenersatzansprüche beginnt ab erfolgter Übergabe zu laufen, für Unternehmer geltende Verkürzungen der Verjährungsfrist auf ein Jahr als bebedungen, nach Ablauf von sechs Monaten ab der Übergabe der Sache obliegt für einen Ersatzanspruch wegen der Mangelhaftigkeit selbst dem Kunden der Beweis des Verschuldens der Günther GmbH.
Sollten sonstige Schadenersatzforderungen aus anderen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen abgeleitet werden, gilt jedenfalls ein vollständiger Haftungsausschluss als festgelegt und zeichnet der Kunde die Günther GmbH haftungsmäßig völlig frei, es gilt auch jegliche Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden als ausgeschlossen.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
X. Liefertermine
Die Günther Handels GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungs- und Liefertermine unverbindlich und ohne Gewähr, es sei denn, der Liefertermin wird durch die Günther GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
Der Kunde ist außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Bruttorechungsbetrages berechtigt.
Angestrebte Erfüllungstermine können im Übrigen nur dann eingehalten werden, sofern der Kunde alle notwendigen Vorarbeiten leistet sowie die Grundvoraussetzungen selbst schafft, der Kunde hat zudem seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachzukommen.
Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder nachträglich zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, sind von der Günther GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Günther GmbH führen, daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden selbst zu tragen.
Liefertermine sind unverbindlich, zudem haftet die Günther GmbH nicht für Auslieferungsverzögerungen, welche durch Vorlieferanten, Hersteller oder Transporteure bedingt sind, weiters nicht für jene Fälle, welche auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von der Günther GmbH beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind, was auch für behördliche Verfügungen, Streiks, Krankenstände und Betriebsausfälle sowie für sämtliche Fälle von vis maior gilt.
Wird ein als verbindlich bestätigter Liefertermin aus von der Günther GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so ist der Günther GmbH eine angemessene, mindestens 3-wöchige, Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren.
Sollte der Kunde nach ungenütztem Verstreichen der Nachfrist von seinem Recht auf Vertragsrücktritt Gebrauch machen wollen oder Schadenersatz statt Leistung begehren, so ist der Kunde verpflichtet, dies der Günther GmbH unter Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist zur Leistungserbringung von mindestens 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
XI. Vertragsrücktritt
Diese Regelungen über den Vertragsrücktritt gelten für österreichische Staatsbürger, welche Konsumenten sind. Der Kunde kann grundsätzlich binnen sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens des Kaufgegenstandes beim Kunden zu laufen. Die fristgerechte Absendung des Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Die Rücktritts- oder Widerrufserklärung hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen.
Für Vertragspartner oder Konsumenten anderer Länder gelten die in deren Land jeweils geltenden Bestimmungen zum Schutz von Konsumenten bei Abschluss eines Vertrages im Fernabsatz.
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ist die Günther GmbH auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen und verpflichtet sich die Günther GmbH nach Einlangen der Ware die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten; dies jedoch nur dann, wenn die Ware original verpackt samt Produktbeschreibung und des Gebrauches unversehrt bei der Günther GmbH einlangt. Die Günther
GmbH kann vom Kunden den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung des Kaufgegenstandes zu tragen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Günther GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so ist die Günther GmbH berechtigt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder einer Aufhebung des Vertrages gegen Erhalt einer Stornogebühr von 10% des Bruttoauftragswertes zuzustimmen.
Im Fall der Zustimmung zur Aufhebung des Vertrages ist der Kunde jedoch verpflichtet, der Günther GmbH den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
XII.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3363 Ulmerfeld-Hausmening. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist für beide Teile das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bezug auf den Firmensitz der Günther GmbH in 3363 Ulmerfeld-Hausmening (Bezirksgericht Amstetten oder Landesgericht St. Pölten), der Kunde unterwirft sich diesem Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart und unterwirft sich der Kunde dieser Rechtswahl. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Günther GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse an die Günther GmbH bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.
Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die der Günther GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
XIII.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen der Günther GmbH bleiben ebenso wie Marken, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Günther GmbH.
Die Günther GmbH gilt hierüber als alleiniger Urheber und verbleiben sämtliche diesbezüglichen Urheberrechte bei der Günther GmbH.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der gegenständlichen Vereinbarung nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops.
Editierbar im Admin-Backend unter Inhalte -> AGB/WRB.